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Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
1. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. 2. Gebrauchte Batterien müssen gemäß BattV entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder nicht verwertbare Batterien gemeinwohlverträglich beseitigt werden. 3. Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit einem Zeichen besonders gekennzeichnet, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol Cd, Hg oder Pb des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Die chemischen Symbole Cd, Hg und Pb stehen dabei für Cadmium, Quecksilber und Blei.

4. Bei gekennzeichneten Batterien und Akkus sind diese chemischen Symbole unterhalb der Grafik einer durchgekreuzten Mülltonne angezeigt (wie in unserem Beispiel oben zu sehen). Die Schadstoffe sind Schwermetalle mit denen die Umwelt keinesfalls belastet werden darf. 5. Batterien und Akkus dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. 6. Endverbraucher sind zur Rückgabe verbrauchter Batterien oder Akkus verpflichtet, wobei Sie weder nach Batterie- oder Akkutyp, noch nach Hersteller oder Verkäufer unterscheiden müssen.
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab.
Wir entsorgen Ihre gebrauchten Batterien und Akkus umweltgerecht und unentgeltlich, wenn Sie uns diese frei , d.h. ausreichend frankiert, an die in den Anbieterangaben hinterlegte Adresse senden. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich gemäß BattV auf Batterien oder Akkus, welche wir vertreiben bzw. im Sortiment geführt haben, sowie auf endverbraucherübliche Mengen.
Hinweis zu Lithiumbatterien/Akkus: Bei der Rücksendung von Lithiumbatterien oder -akkus bitten wir Sie die mit + und - gekennzeichneten Kontaktflächen der Batterien mit Klebeband zu isolieren, um jegliche Brandgefahr zu vermeiden.
Entsorgung von Altgeräten nach dem Elektrogesetz
Das Elektrogesetz bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.
Das Elektrogesetz gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden Kategorien fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätes sind, das nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt:
1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte 3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper 6. Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte. 11.Glühlampen und Leuchten in Haushaltungen.

Mit diesem Symbol gekennzeichnete Altgeräte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Diese Elektro- und Elektronikaltgeräte können Sie seit dem 24. März 2006 kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben werden. Standort und Öffnungszeiten der Sammelstellen teilt Ihnen Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit.
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