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Hygienischer Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Vereins- und Straßenfeste sind nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens. Der Umgang mit und die Abgabe von Lebensmitteln hat auf diesen Veranstaltungen in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung zugenommen. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat für Veranstalter dieser Feste einen Leitfaden herausgegeben, der Hinweise zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln - insbesondere zu leicht verderblichen Lebensmitteln - gibt. Darüber hinaus wird in dem Leitfaden auch auf lebensmittelrechtliche Vorschriften hingewiesen.
Gewerberechtliche Vorschriften sind in dem Leitfaden nicht berücksichtigt.
Inhalt:
- Bauliche und sonstige Voraussetzungen
- Geschirr und Gerätschaften
- Trink- und Abwasser
- Abfallentsorgung
- Toiletten
- Sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln
- Grundsätze
- Leicht verderbliche Lebensmittel
- Getränke
- Kennzeichnung
- Allgemein
- Wein
- Preisauszeichnung
- Personalhygiene
- Rechtsgrundlagen und Merkblätter
Merkblatt für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und ähnlichen Veranstaltungen
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind nicht "gewerbsmäßig" im Sinne des Infektionsschutzgesetzes tätig. Sie unterliegen deshalb nicht der gesetzlichen infektionshygienischen Belehrungspflicht.
Für diese Personengruppe hat das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Landesgesundheitsamt, ein Merkblatt herausgegeben, das über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln informiert.
Zu beachten ist, dass jeder, der außerhalb des Privathaushaltes mit Lebensmitteln umgeht, sich der Eigenverantwortung bei der Vermeidung von lebensmittelbedingten Infektionen bewusst ist. Denn jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivilrechtlich und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt.
Quelle:
Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg








