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Arbeitsstation in Edelstahl für 2 Hockerkocher und 1/1 GN
950,00 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Welche Wartungs- und Reparaturarbeiten darf man an der Gasanlage/ dem Gasgerät selbst ausführen ?
An der Gasinstallation (Gasanlage) dürfen Arbeiten nur durch einen qualifizierten Gas-Fachmann ausgeführt werden!
Am Gasherd z. B. dürfen nur Dinge ausgeführt werden, die ohne den Einsatz von Werkzeugen möglich sind:
Kochrosten und Brennerdeckel reinigen
Bedienknebel entfernen und reinigen
Backofentür entfernen, sofern entsprechende Scharniere vorhanden sind
Backofenglühlampe wechseln (Achtung, sie muß bis 300°C wärmefest sein)
Worauf muß ich achten, bevor ich ein Gasgerät kaufe ?
Bei der richtigen Beurteilung der folgenden Hinweise unterstützt sie der
Gasversorger oder der Gasinstallateur (nachstehend Fachmann genannt).
Wo, in welcher Etage, bei welcher Raumgrösse soll der Gasgerät betrieben werden? Es sind Mindestraumgrößen und Be- und Entlüftungen vorgeschrieben.
Welche Gasart habe ich im Hause? Erdgas oder Flüssiggas (Propan)?
Erdgase unterscheiden sich in zwei Gruppen, Erdgas E und Erdgas LL. Die Unterschiede liegen im Heizwert, der Energiemenge die pro m3 Erdgas gespeichert ist. Flüssiggasanlagen werden mit 50 mbar, aber auch mit 30 mbar Druck betrieben.
Gasherde lassen sich oft auf mehrere Gase umrüsten, aber nicht jedes Gerät auf jede Gasart. Vor dem Kauf klären !
Es riecht nach Gas, wie verhalte ich mich richtig ?
Alle Flammen löschen, nicht Rauchen!
Die Wohnung querlüften (Alle Fenster und Türen auf)!
Gaszufuhr an der Gasuhr, ggf. im Keller schliessen!
Keine elektrischen Schalter (kleine Funken) betätigen (Telefon, Türklingel oder Stecker)!
Den Gasversorger, ggf. die Feuerwehr alarmieren, dazu nicht das eigene Telefon (Funken) nutzen !
Mitbewohner warnen, an der Tür klopfen nicht klingeln!
Achtung, die Nase gewöhnt sich an den Gasgeruch, so dass man nach einiger Zeit das Gas nicht mehr wahrnimmt !








